Köln - Hochstehende Kanten von Gehwegplatten, loses Kopfsteinpflaster und Schlaglöcher gefährden Fußgänger an vielen Stellen. Laut einem Beschluss des Oberlandesgerichtes (OLG) Köln müssen Fußgänger sich den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen.
Fußgänger könnten keine vollständige Gefahrlosigkeit erwarten, heißt es in dem Beschluss des OLG Köln, und müssten die Straße so hinnehmen, wie sie sich erkennbar darbietet. Ein Fußgänger, der 2018 eine Getränkekiste schleppte, war in der Südstadt in einer langgezogenen Gehweg-Mulde gestürzt.
Weil die Stadt durch Anwohnerbeschwerden Kenntnis von der Gefahrenstelle hatte, diese aber nicht beseitigt habe, verklagte er die Stadt auf 7000 Euro Schmerzensgeld. Die Klage wurde vom Landgericht abgewiesen, die Berufung vor dem Oberlandesgericht ebenfalls. (KR)