Berlin - Das Kopftuchverbot für Lehrerinnen an allgemeinbildenden Schulen in Berlin ist rechtens. Damit scheiterte die Klage einer abgelehnten Lehramts-Bewerberin vor dem Arbeitsgericht.
Die junge Frau sah sich diskriminiert und machte geltend, sie sei wegen ihres Kopftuchs nicht als Grundschullehrerin eingestellt worden. Sie wollte eine Entschädigung erstreiten. Das Gericht folgte ihren Argumenten nicht.
Das Berliner Neutralitätsgesetz behandele alle Religionen gleich, sagte Richter Dittert. Danach dürften Lehrer, Polizisten und Justizbedienstete keine religiösen Symbole oder Kleidungsstücke tragen. (T-Online)
Mülheim - Im Fall des tödlichen Raser-Unfalls am Auenweg verurteilt das Kölner Landgericht Erkan F. zu 2 Jahren Haft auf Bewährung. Firat M. erhielt 1 Jahr und 9 Monate Haft auf Bewährung. Zudem müssen beide 150 Sozialstunden ableisten.
Der Staatsanwalt hatte zuvor Haftstrafen für die beiden Angeklagten gefordert. Drei Jahre sollte Erkan F. (22) ins Gefängnis. Er hatte mit seinem tiefergelegten BMW die Studentin Miriam S. (19) erfasst. Die junge Frau starb drei Tage später an ihren schweren Kopfverletzungen.
Höchste Fahrlässigkeit warf der Staatsanwalt auch Firat M. (23) vor, der am Tattag hinter dem BMW hergeheizt war. Durch sein dichtes Auffahren habe er den Unfall mitverursacht. Die Raser sollten außerdem fünf bzw. vier Jahre ihren Führerschein abgeben. (EXPRESS)