BRD - Es gibt Mieter, die sich über Kinderwagen im Hausflur aufregen und sie verbieten wollen. Aber die Rechtslage ist eindeutig. Der Bundesgerichtshof hat rechtskräftig entschieden: (Az. V ZR 46/06):
"In einem Mietshaus erstrecken sich Mieterrechte auch auf die Nutzung der Gemeinschafts- Flächen. Der Mieter darf einen Kinderwagen im Flur abstellen, wenn er darauf angewiesen ist und die übliche Nutzung des Hausflurs erhalten bleibt."
Kommentar: Es gibt Einschränkungen. Der Durchgang muss für Müllabfuhr, Feuerwehr und Radfahrer, die ihr Rad im Hof parken, frei bleiben. Auch Laufrad, Roller und anderes Spielzeug sollte nicht im Hausflur deponiert werden. (rb/MF)
Der springende Punkt ist oft ein Missverständnis: Viele Mieter glauben, der Hausflur ist so eine Art Niemandsland, wo jeder machen kann, was er will. Das Gegenteil ist richtig: Der Hausflur gehört wie Hof, Keller oder Fahrradschuppen zum Gemeinbesitz aller Mieter, wenn sie in einem Mehrfamilienhaus zusammen leben. Sie haben gemeinsame Rechte, z.B. das Abstellen von Kinderwagen, und gemeinsame Pflichten: Dazu gehört auch der verantwortungsvolle Umgang mit der gemeinsamen Mietsache. In unserem Haus stellen die liebevollen Eltern auch schon mal Laufrädchen, Kindersitze, Spielsachen und andere Utensilien in den Hausflur. Spätestens wenn sich dann die Müllmänner mit den Tonnen daran vorbei drücken müssen, sollte die Sache doch klar sein ..