Mülheim / Köln - Immer mehr in Mode kommen "elektronische" Zigaretten. Bürger, die glauben, das Rauchverbot in Gastsstätten gelte für diese "E-Zigaretten" nicht, irren. Das Nichtraucherschutzgesetz NRW hat zum Ziel, vor Gesundheitsgefahren durch das Rauchen zu schützen und E-Zigaretten sind nicht gesundheitlich unbedenklich.
Damit finden die Bestimmungen des Nichtraucherschutz- Gesetzes auf diese elektrischen Zigaretten uneingeschränkt Anwendung, so Stadtdirektor Guido Kahlen.Das Ordnungsamt wird somit auch bei deren Verwendung in Gaststätten vorgehen und Verstöße mit Bußgeldern und der Androhung von Zwangsgeldern ahnden.
(Stadt Köln)Kommentar: E-Zigaretten? Was ist das denn für ein Quatsch? Da kann man auch gleich zu jedem ausgeschenkten alkoholfreien Bier einen Doppelkorn servieren und den dergestalt Abgefüllten guten Gewissens mit dem Auto nach Hause schicken. Prima Trick, wirklich .. (rb/MF)